Abstract
Das Gericht erster Instanz (EuG) folgte in der Rechtssache Microsoft (T-201/04) in weiten Teilen der Ansicht der Europäischen Kommission: Das Software-Unternehmen hat, so auch das EuG, seine Marktmacht in zweierlei Hinsicht zum Nachteil der Verbraucher missbraucht. Ungeachtet seiner mittlerweile milliardenschweren Auswirkungen im Einzelfall stellt sich die Frage, ob das Urteil Anzeichen eines "more economic approach to Article 82" erkennen lässt - ein Ansatz, der von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes seit längerem propagiert wird.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Seiten (von - bis) | 153 - 162 |
Fachzeitschrift | Wirtschaftsrechtliche Blätter (WBL) |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2008 |