Abstract
Mit dem „Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der
COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden“
(BGBl I 2021/11) sollen Unternehmen, die sich „steuerlich
nicht wohlverhalten haben“, künftig von der Gewährung von neuen Förderungen
des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen
werden. Zu Unrecht ausbezahlte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen.
Steuerliches Wohlverhalten ist nach § 1 Abs 1 WohlverhaltensG für
einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss
der Förderungsgewährung (Endabrechnung) gefordert. In diesem Beitrag
wollen wir den Inhalt der Regelungen analysieren, in einem Folgebeitrag
dann eine Bewertung vornehmen.
COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden“
(BGBl I 2021/11) sollen Unternehmen, die sich „steuerlich
nicht wohlverhalten haben“, künftig von der Gewährung von neuen Förderungen
des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen
werden. Zu Unrecht ausbezahlte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen.
Steuerliches Wohlverhalten ist nach § 1 Abs 1 WohlverhaltensG für
einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss
der Förderungsgewährung (Endabrechnung) gefordert. In diesem Beitrag
wollen wir den Inhalt der Regelungen analysieren, in einem Folgebeitrag
dann eine Bewertung vornehmen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 93 - 110 |
Seitenumfang | 18 |
Fachzeitschrift | Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) |
Jahrgang | 96 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505012 Öffentliches Recht
- 505030 Wirtschaftsrecht