Abstract
In der Vergangenheit scheiterte ein Vorteilsausgleich oftmals am Erfordernis einer ausdrücklichen und eindeutigen Vereinbarung. Im Erkenntnis vom 22. 11. 2018, Ra 2018/15/0037, habe der VwGH einen konkludenten Vorteilsausgleich angenommen. Folgende Kernaussage sei von Relevanz: Wenn ein Gesellschafter die ihm zuzurechnenden (Berater-) Einnahmen der GmbH überlässt und diese im Gegenzug die in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kosten zur Erzielung der Einnahmen übernimmt, könne von einem konkludenten Vorteilsausgleich ausgegangen werden. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Erkenntnis auseinander und fasst die Voraussetzungen für den Vorteilsausgleich zusammen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 236 - 241 |
Fachzeitschrift | taxlex |
Ausgabenummer | 22 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |