Abstract
Die EU-Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen vom 17. 5. 2006 verpflichtet Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Einrichtung von Prüfungsausschüssen. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses bestehen nach Art. 41 Abs. 2 u. a. in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie der Überwachung der Abschlussprüfung. Ferner enthält Art. 41 verschiedene Regelungen zur Auswahl, Sachkenntnis und Unabhängigkeit der Mitglieder eines Prüfungsausschusses. Der Arbeitskreis Externe und Interne Überwachung der Unternehmung nimmt zu verschiedenen Regelungen des Art. 41 und deren Umsetzung in Thesenform Stellung.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 2129-2133 |
Seitenumfang | 4 |
Fachzeitschrift | Der Betrieb |
Jahrgang | 60 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2007 |