Der Prüfungsausschuss nach der 8. EU-Richtlinie: Thesen zur Umsetzung in deutsches Recht

Arbeitskreis Externe und interne Überwachung der Unternehmung (AKEIÜ) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftSonstiger Beitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Die EU-Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen vom 17. 5. 2006 verpflichtet Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Einrichtung von Prüfungsausschüssen. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses bestehen nach Art. 41 Abs. 2 u. a. in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie der Überwachung der Abschlussprüfung. Ferner enthält Art. 41 verschiedene Regelungen zur Auswahl, Sachkenntnis und Unabhängigkeit der Mitglieder eines Prüfungsausschusses. Der Arbeitskreis Externe und Interne Überwachung der Unternehmung nimmt zu verschiedenen Regelungen des Art. 41 und deren Umsetzung in Thesenform Stellung.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)2129-2133
Seitenumfang4
FachzeitschriftDer Betrieb
Jahrgang60
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2007

Zitat