Der Verlustrücktrag nach dem Konjunkturstärkungs­gesetz 2020 – Beschleunigte Ergebnisglättung zur Stärkung der Liquidität

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) wurde für Steuerpflichtige mit betrieblichen Einkünften ein Verlustrücktrag nach deutschem Vorbild geschaffen. Die Möglichkeit eines Verlustrücktrags bewirkt, dass Verluste eines Steuersubjekts mit vergangenen Gewinnen verrechnet werden können. Ziel des zeitlich befristeten Verlustrücktrags ist es, die wirtschaftlichen Aswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung steuerlich abzufedern. Der Verlustrücktrag steht für Unternehmen im Anwendungsbereich sowohl des EStG als auch des KStG offen und ist mit einem Betrag iHv 5 Mio € begrenzt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue Regelung und analysiert die steuersystematisch interessante Entlastungsmaßnahme im Lichte des deutschen Vorbilds.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)117 - 124
FachzeitschriftAVR – Abgabenverfahren und Rechtsschutz
Jahrgang1
Ausgabenummer4
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2020

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht
  • 505012 Öffentliches Recht
  • 505026 Verfassungsrecht

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