Die Alleinverfügungsbefugnis bei Urkundenvorlagepflicht im Zivilprozess

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftBegutachtung

Abstract

Mit einem Urkundenvorlageantrag nach §§ 303 ff ZPO kann vom Prozessgegner in einem Zivilverfahren die Herausgabe von Urkunden verlangt werden. Ist einer der Tatbestände einer unbedingten Vorlagepflicht nach § 304 ZPO einschlägig, ist die Urkunde sogar jedenfalls - ungeachtet allfälliger Geheimhaltungsinteressen des Antragsgegners - dem Zivilprozess beizubringen. Dieser Beitrag untersucht die Wechselwirkungen zwischen der Vorlagepflicht im Zivilprozess und dem Delikt der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB.
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)268-273
Seitenumfang6
FachzeitschriftZeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF)
Jahrgang2025
Ausgabenummer6
PublikationsstatusVeröffentlicht - 1 Nov. 2025

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