Abstract
Betrieblich oder beruflich veranlasste Ausgaben und Aufwendungen in Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, sind insoweit nicht abzugsfähig, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Laut PKW-Angemessenheitsverordnung ist bei der Beurteilung der Angemessenheit jedenfalls auf die Bruttoanschaffungskosten abzustellen – auch bei vorsteuerabzugsberechtigenden Elektroautos.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 501 - 509 |
Fachzeitschrift | Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) |
Jahrgang | 10 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |