Abstract
Die Sonderprüfung ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der aktienrechtlichen Praxis gerückt. Bei der Durchführung der Sonderprüfung ist der Sonderprüfer meist auf eine (nicht immer bestehende) freiwillige Kooperation der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder angewiesen, da ihm zur Durchsetzung seiner nach § AKTG § 145 AKTG § 145 Absatz I bis AKTG § 145 Absatz III AktG bestehenden Rechte scheinbar nur das Zwangsgeldverfahren nach § AKTG § 407 AktG zur Verfügung steht. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass der Sonderprüfer seine Rechte auch im Klagewege geltend machen kann.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 1161 - 1165 |
Fachzeitschrift | NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht |
Jahrgang | 2019 |
Ausgabenummer | 30 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505031 Zivilrecht
- 505044 Gesellschaftsrecht
- 505025 Unternehmensrecht
- 505
- 505013 Privatrecht
- 505034 Bank- und Kapitalmarktrecht