Abstract
Gemäß § 30b Abs 6 EStG ist für die Veräußerung von Anteilen an Grundstücken eine pauschale Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Berechnung durch einen Parteienvertreter möglich, sofern sämtliche Wohnungseigentümer zum Zweck der Begründung von Wohnungseigentum einen bisher allgemeinen Teil einer Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 WEG 2002 veräußern. Fraglich ist jedoch, ob die vereinfachte Berechnung iSd § 30b Abs 6 EStG auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft das neu entstehende Wohnungseigentumsobjekt an eine Person veräußert, die selbst Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Anwendbarkeit des § 30b Abs 6 EStG in einem solchen Fall und stellt anhand eines Beispiels auch die Auswirkungen auf die zu berechnende Immobilienertragsteuer und die Anschaffungskosten dar.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 1317 - 1322 |
Fachzeitschrift | Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) |
Jahrgang | 2019 |
Ausgabenummer | 30 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |