Die Ermittlung der Immobilienertragsteuer bei Veräußerung an bestehende Wohnungseigentümer

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftForschung

Abstract

Gemäß § 30b Abs 6 EStG ist für die Veräußerung von Anteilen an Grundstücken eine pauschale Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Berechnung durch einen Parteienvertreter möglich, sofern sämtliche Wohnungseigentümer zum Zweck der Begründung von Wohnungs­eigentum einen bisher allgemeinen Teil einer Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 WEG 2002 veräußern. Fraglich ist jedoch, ob die vereinfachte Berechnung iSd § 30b Abs 6 EStG auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft das neu entstehende Wohnungs­eigentumsobjekt an eine Person veräußert, die selbst Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Anwendbarkeit des § 30b Abs 6 EStG in einem solchen Fall und stellt anhand eines Beispiels auch die Auswirkungen auf die zu berechnende Immobilienertrag­steuer und die Anschaffungs­kosten dar.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)1317 - 1322
FachzeitschriftSteuer- und Wirtschaftskartei (SWK)
Jahrgang2019
Ausgabenummer30
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2019

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