Abstract
Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) soll Anwendung und Durchsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit erleichtern. Geschehen soll das vor allem durch Verbesserung der Entgelttransparenz und Beseitigung von Verfahrenshindernissen.
Teilweise entspricht das österreichische Recht schon jetzt den Vorgaben der Richtlinie, oder es enthält zumindest ähnliche Regelungen. In einigen anderen (auch zentralen) Bereichen besteht aber noch Umsetzungsbedarf. Der Beitrag geht auf die wesentlichen Inhalte der ETRL ein und stellt sie der österreichischen Rechtslage gegenüber. Änderungen durch die ETRL sind insb in folgenden Bereichen zu erwarten: Entgelt-Auskunftsrecht der einzelnen AN (Art 7 leg cit); Entgelt-Berichterstattungspflicht des AG (Art 9 leg cit); Offenlegung einschlägiger Beweismittel (Art 20 leg cit); Tragung von Verfahrenskosten (Art 22 leg cit).
Teilweise entspricht das österreichische Recht schon jetzt den Vorgaben der Richtlinie, oder es enthält zumindest ähnliche Regelungen. In einigen anderen (auch zentralen) Bereichen besteht aber noch Umsetzungsbedarf. Der Beitrag geht auf die wesentlichen Inhalte der ETRL ein und stellt sie der österreichischen Rechtslage gegenüber. Änderungen durch die ETRL sind insb in folgenden Bereichen zu erwarten: Entgelt-Auskunftsrecht der einzelnen AN (Art 7 leg cit); Entgelt-Berichterstattungspflicht des AG (Art 9 leg cit); Offenlegung einschlägiger Beweismittel (Art 20 leg cit); Tragung von Verfahrenskosten (Art 22 leg cit).
Originalsprache | Deutsch |
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Aufsatznummer | 16 |
Seiten (von - bis) | 76-83 |
Seitenumfang | 8 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (ZAS) |
Jahrgang | 2024 |
Ausgabenummer | 2 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 14 März 2024 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505001 Arbeitsrecht
Schlagwörter
- Entgelttransparenz
- Gleichbehandlung