Die Gebäudebegünstigung im Ertrag­steuerrecht

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Die Gebäudebegünstigung des § 24 Abs 6 EStG soll verhindern, dass im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe die in der Regel nicht realisierten stillen Reserven des Hauptwohnsitzes versteuert werden müssen. Seit dem 1. 4. 2012 findet diese Regelung allerdings nur noch auf den Grundstücksteil Gebäude Anwendung. Bei Vorliegen einer Ausnahme vom besonderen Steuersatz erfolgt die Erfassung der im Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven somit bereits im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Der eigentliche Zweck der Begünstigung wird von § 24 Abs 6 EStG daher nur noch teilweise erfüllt.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)735 - 744
FachzeitschriftSteuer- und Wirtschaftskartei (SWK)
Jahrgang16
PublikationsstatusVeröffentlicht - 1 Mai 2014

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