Abstract
Seit der extensiven bertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen auf die Europische Zentralbank (EZB) im Jahr 2014 hat die Bankenaufsicht auf europischer Ebene an operativer Geschwindigkeit gewonnen. Mit der wachsenden Aufsichtsttigkeit der EZB greift diese jedoch zunehmend in individuelle Rechtspositionen ein. Entstehen durch diese Eingriffe Schden, stellt sich die Frage nach der Haftungsverantwortlichkeit. In diesem Kontext widmet sich der vorliegende Beitrag der Verantwortungsabgrenzung bei gemeinsamen Schdigungen durch die EZB und die zustndigen nationalen Aufsichtsbehrden (NCAs) im Einheitlichen Europischen Aufsichtsmechanismus (SSM). Es wird gezeigt, dass NCAs nicht generell als schlichte Verwaltungseinheiten der EZB ohne eigene Haftungsverantwortlichkeit zu betrachten sind. Vielmehr bilden das Haftungskriterium des hinreichend qualifizierten Verstoes sowie die Theorie von der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs adquate Abgrenzungskriterien. Schlielich erfolgt eine Untersuchung des Verhltnisses von Schadenersatzansprchen zu weiteren konkurrierenden Ansprchen gegen die EZB oder die NCAs.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 59 - 102 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Öffentliches Recht |
Jahrgang | 71 |
Ausgabenummer | 1 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2016 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505003 Europarecht
- 505026 Verfassungsrecht
- 505011 Menschenrechte