Die neue Transparenzrichtlinie

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftForschung

Abstract

Die Transparenzrichtlinie (RL 2019/1152/EU) löst die Nachweisrichtlinie (RL 1991/533/EWG) ab. Sie sieht neben erweiterten Informationspflichten des AG auch Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen vor. Davon betroffen sind bspw die Probezeit, die Mehrfachbeschäftigung oder die Vorhersehbarkeit der Arbeitsleistung. Die Transparenzrichtlinie ist bis 1. 8. 2022 umzusetzen.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)244 - 254
FachzeitschriftZeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (ZAS)
Ausgabenummer5
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2019

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505020 Sozialrecht
  • 505001 Arbeitsrecht
  • 505
  • 505003 Europarecht

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