Abstract
Die Transparenzrichtlinie (RL 2019/1152/EU) löst die Nachweisrichtlinie (RL 1991/533/EWG) ab. Sie sieht neben erweiterten Informationspflichten des AG auch Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen vor. Davon betroffen sind bspw die Probezeit, die Mehrfachbeschäftigung oder die Vorhersehbarkeit der Arbeitsleistung. Die Transparenzrichtlinie ist bis 1. 8. 2022 umzusetzen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 244 - 254 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (ZAS) |
Ausgabenummer | 5 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505020 Sozialrecht
- 505001 Arbeitsrecht
- 505
- 505003 Europarecht