Abstract
Nach den Vorgaben des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) sind Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen an die zuständigen Behörden zu melden. Ob meldepflichtige relevante Steuerpflichtige eine Meldung in Österreich zu übermitteln haben, bestimmt sich nach den territorialen Anknüpfungspunkten des § 14 EU-MPfG. Der Beitrag widmet sich der Auslegung dieser territorialen Anknüpfungspunkte bei der Meldepflicht relevanter Steuerpflichtiger.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 106 - 111 |
Fachzeitschrift | AVR – Abgabenverfahren und Rechtsschutz |
Jahrgang | 1 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505003 Europarecht
- 505004 Finanzrecht