Abstract
Die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungs-RL) war bis Ende 2009 in die Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen. Im zweiten Abschnitt dieses Sekundärrechtsaktes ist die Etablierung des einheitlichen Ansprechpartners (eA) normiert, dessen Einrichtung, neben den Regeln über die Genehmigungsfiktion sowie der Schaffung von Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit , die bedeutendste in der Richtlinie enthaltene Vorgabe darstellt. Anhand der Implementierung in Österreich, Deutschland, den Niederlanden und Frankreich sollen die Eckpunkte der nationalen Ausgestaltung in den genannten Staaten aufgezeigt und zugleich einige wesentliche Unterschiede herausgearbeitet werden.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Fachzeitschrift | Zeitschrift für Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung |
Ausgabenummer | 05 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1 Sept. 2010 |