Abstract
Reibungslose Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Trennung von Rechtsprechung und kollegialer sowie monokratischer Justizverwaltung verlangt klare Grenzen, weil rechtliches Denken nicht bloß dazu dient, mögliche Konfliktfelder anzudeuten, sondern sie auch zu lösen, und zwar so, dass Verhalten wirksam gesteuert, die Lösung also im Konfliktfall klar erkannt und nicht ihrerseits zum Konflikt wird. Unabhängigkeit ist ein zu hohes Gut, um sie der Gefahr auszusetzen, als Privileg beargwöhnt, statt als unabdingbarer Funktionsschutz begriffen zu werden.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 561 - 574 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Öffentliches Recht |
Jahrgang | 2020 |
Ausgabenummer | 3 |
DOIs | |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |