Abstract
Da bei einem Verkauf von Miteigentumsanteilen nur ein ideeller Anteil eines einheitlichen Wirtschaftsguts übertragen wird, kann der Veräußerung kein konkreter Anschaffungsvorgang gegenübergestellt werden. Diese fehlende Individualisierbarkeit der Miteigentumsanteile führt dazu, dass der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beim Verkauf von sukzessiv erworbenen Miteigentumsanteilen eine anteilige Betrachtung zugrunde zu legen ist.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 658 - 661 |
Fachzeitschrift | Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) |
Jahrgang | 13-14 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1 Mai 2014 |