Die Voraussetzungen für einen Impairment-Test: IAS 36 vs AFRAC 41

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftForschung

Abstract

Die im März 2024 veröffentlichte Stellungnahme 41 des AFRAC befasst sich mit der Folgebewertung von derivativen Firmenwerten in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB. Wir begrüßen die Fokussierung der Autoren der Empfehlung auf aktive Firmenwerte und nehmen die Veröffentlichung der finalen Stellungnahme zum Anlass, ausgewählte Aspekte von IAS 36 im Vergleich zu AFRAC 41 näher zu beleuchten: Wann ist ein Impairment-Test des Goodwill durchzuführen? Und welche Positionen werden bei dem Impairment-Test verglichen? Abschließend gehen wir auf die Aufteilung des Impairments von Goodwill über mehrere CGUs nach IAS 36 Anhang C ein: Dieser wird, in Hinblick auf die vorgeschlagenen Anpassungen von IAS 36 im Exposure Draft Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment[1], zukünftig an Bedeutung gewinnen. Aktuell gibt es eine breite Diskussion (auch in den Medien) zu den Offenlegungsvorschriften und einer möglichen Verschärfung der Zwangsstrafen bei unterlassener Offenlegung im Firmenbuch. Gleichzeitig werden im Rahmen dieser Diskussionen auch die Auswirkungen einer unterlassenen Offenlegung auf die Abschlussprüfung hinterfragt. Im vorliegenden Beitrag werden diese Auswirkungen auf Basis der bestehenden Rechtslage dargelegt.
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)192
FachzeitschriftRWK – Reporting & Wirtschaft kompakt
Jahrgang2024
Ausgabenummer5
PublikationsstatusVeröffentlicht - Mai 2024

Zitat