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Die Zuordnung und der Umsatzausweis bei der Aufsplittung von Unternehmensaktivitäten in der EU-Taxonomie: Im Spannungsfeld zur Unternehmensberichtserstattung

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Die Offenlegung der Umsatzerlöse gemäß Art 8 Delegierte Verordnung (EU) 2021/21781 hat aus der Rechnungslegungsperspektive zu erfolgen, wobei die Allokation der Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 vorzunehmen ist. Sieht die Beurteilung nach IFRS 15 eine integrierte Leistungsverpflichtung vor, ist diese als eine Wirtschaftstätigkeit im Sinne der EU-Taxonomie-VO einzuordnen, auch wenn gemäß EU-Taxonomie-VO mehrere Wirtschaftstätigkeiten identifiziert werden können.
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)91-94
Seitenumfang4
FachzeitschriftRWK – Reporting & Wirtschaft kompakt
Volume1
Ausgabenummer3
PublikationsstatusVeröffentlicht - 20 März 2024

Zitat