Abstract
Das Massaker der Hamas am 7. 10. 2023 führte auch in Österreich zu einem Anstieg des Antisemitismus. Daher stellt sich die Frage, wie das Antidiskriminierungsrecht zur Antisemitismusbekämpfung eingesetzt werden kann. Der Beitrag stellt die zentralen Normen des österr Antidiskriminierungsrechts (§ 31 Abs 1 GlBG, Art III Abs 1 Z 3 EGVG und § 87 Abs 1 Z 3 GewO) vor und zeigt auf, dass aufgrund fehlender Judikatur ungeklärt ist, ob antisemitische Handlungen als ethnische oder religiöse Diskriminierung und wie israelbezogene Anfeindungen einzustufen sind. Vorgeschlagen wird, erstere im Einklang mit der EGMR-Rsp als ethnische Diskriminierung zu klassifizieren und die IHRA-Arbeitsdefinition zur Einordnung antisemitischer Verhaltensweisen heranzuziehen.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Fachzeitschrift | ÖJZ |
| Jahrgang | 2026 |
| Ausgabenummer | 1 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2026 |