Abstract
Der OGH bejaht bereits seit Jahrzehnten den Ersatz des "Abwicklungsinteresses" (zB Detektivkosten). Ein Großteil des Schrifttums steht dieser Haftung des Ehepartners aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber. In Teil 1 des Beitrags wurden die allgemeinen Grundsätze des Ehestörungsschadenersatzes zwischen den Ehegatten und die bisherige Rechtsprechung dargestellt; Teil 2 setzt sich nun mit einer Erweiterung der ersatzfähigen Schäden auseinander.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 59 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Familien- und Erbrecht (EFZ) |
Ausgabenummer | 26 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2022 |