Abstract
Der OGH bejaht bereits seit Jahrzehnten den Ersatz des "Abwicklungsinteresses" (zB Detektivkosten). Ein Großteil des Schrifttums steht dieser Haftung des Ehepartners aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber. Im vorliegenden Teil 1 des Beitrags werden die allgemeinen Grundsätze des Ehestörungsschadenersatzes zwischen den Ehegatten und die bisherige Rechtsprechung dargestellt.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Seiten (von - bis) | 11 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Familien- und Erbrecht (EFZ) |
Ausgabenummer | 4 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2022 |