Ein Staat ohne Volk? Zur Zukunft der Europäischen Union.

    Publikation: Working/Discussion PaperWU Working Paper

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    Abstract

    Seit März 1996 tagt die in Art N Abs 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) vorgesehene Regierungskonferenz. Neben einer Fülle von Detailreformen steht dort auch ein Umbau der Fundamente der westeuropäischen Integrationsentwicklung seit dem 2. Weltkrieg auf der Tagesordnung. Demokratisierung der Union, Erhöhung der Transparenz und Effizienz der Entscheidungsmechanismen, nicht zuletzt zur Vorbereitung auf eine mögliche Verdopplung der Mitgliederzahl - das sind die Kristallisationspunkte der Debatte. Darin eingeschlossen sind die Fragen: Braucht die EU eine Verfassung? Soll sie zu einem Bundesstaat weiterentwickelt werden? Soll das Europäische Parlament zusammen mit oder statt dem Rat der EG zum zentralen Rechtsetzungsorgan werden? Fehlt nicht ein Europäisches Volk als zentrale Voraussetzung solcher Veränderungen? Es erscheint in Anbetracht der höchst unterschiedlichen Ausgangspositionen der Mitgliedstaaten heute sehr zweifelhaft, ob in diesen Punkten weitreichende Ergebnisse erzielbar sein werden. Was immer das Resultat sein wird: Orientierung ist nötig, sei es zur besseren Fundierung von Verhandlungspositionen, sei es zur Beurteilung des Ergebnisses der Konferenz, sei es zur Festlegung der Desiderate für die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte. Eine solche Orientierung erfordert die Besinnung auf Grundfragen der Organisation von Staat und internationaler Gemeinschaft. (Textauszug)
    OriginalspracheDeutsch (Österreich)
    ErscheinungsortVienna
    HerausgeberForschungsinstitut für Europafragen, WU Vienna University of Economics and Business
    DOIs
    PublikationsstatusVeröffentlicht - 1996

    Publikationsreihe

    ReiheEI Working Papers / Europainstitut
    Nummer21

    WU Working Paper Reihe

    • EI Working Papers / Europainstitut

    Zitat