Abstract
In der Entscheidung des VwGH v 18. 12. 2019, Ro 2018/15/0025, beschäftigte sich der Gerichtshof mit der Ausübung des Ermessens bei der Gewährung der unilateralen Entlastung nach § 48 BAO aF, nunmehr § 48 Abs 5 BAO. Dabei ging der VwGH auch auf die Mitwirkungspflichten der Revisionswerberin im Verfahren nach § 48 Abs 5 BAO ein. In der jüngst ergangenen Entscheidung des BFG v 20. 1. 2021, RV/7105428/2019, beschäftigte sich das Gericht ebenfalls mit der Bedeutung der Mitwirkungspflicht des Beschwerdeführers für die Gewährung der unilateralen Entlastung.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 674 - 677 |
Fachzeitschrift | Ecolex |
Jahrgang | 2021 |
Ausgabenummer | 7-8 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht