Abstract
Der EuGH hatte zu prüfen, ob ein Steuerpflichtiger aufgrund der Beendigung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit seinen Vorsteuerüberschuss verlieren kann. Nationale Bestimmungen dürfen die Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität nicht unverhältnismäßig einschränken. Da eine Erstattungsfrist von vier Jahren bestand, sah der EuGH keine unzumutbare Einschränkung. Diese Prüfung obliegt aber abschließend dem nationalen Gericht.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 36557 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Herausgeber (Verlag) | Lexis Nexis |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 28 März 2025 |