Abstract
In Teil I (JAP 2023/2024/13) haben wir die allgemeinen Kollisionsbestimmungen der Europäischen Sozialrechtskoordinierung kennengelernt. Sie legen fest, welcher Mitgliedstaat für eine Person zuständig ist. Ergänzt werden diese Regeln durch besondere Bestimmungen für die einzelnen Zweige der sozialen Sicherheit. In Teil II werden beispielhaft die Bestimmungen für Leistungen bei Krankheit erläutert. Sie regeln den Fall, dass sich Versicherte außerhalb des für sie zuständigen Staats behandeln lassen.
Originalsprache | Deutsch |
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Seiten (von - bis) | 236-240 |
Seitenumfang | 5 |
Fachzeitschrift | Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung (JAP) |
Jahrgang | 2023/2024 |
Ausgabenummer | 4 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Juli 2024 |