Abstract
Gemäß Art.5 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspRL haben Stellenbewerber das Recht, vom potenziellen Arbeitgeber Informationen über das Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle (lit. a leg. cit.) und die allenfalls einschlägigen Tarifvertragsbestimmungen (lit. b leg. cit.) zu erhalten. Diese Informationen sind in einer Weise bereitzustellen, die fundierte und transparente Verhandlungen über das Entgelt ermöglicht (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EntgTranspRL). Auf den ersten Blick erscheint der Regelungsinhalt der Bestimmung weitgehend klar. Bei genauerer Betrachtung stellen sich für den Rechtsanwender aber zahlreiche Auslegungsfragen, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 467 - 473 |
| Seitenumfang | 7 |
| Fachzeitschrift | Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) |
| Jahrgang | 24 |
| Ausgabenummer | 11 |
| DOIs | |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 4 Nov. 2025 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505001 Arbeitsrecht
Schlagwörter
- Entgelttransparenz
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