Abstract
Horizontalität als Regulierungsansatz wurde bisher nicht sehr systematisch gesehen. Es liegt nahe, für Rechtssakte im Dienstleistungsbereich eine Unterscheidung nach erstens, den erfassten Sektoren, zweitens, den erfassten Erbringungsarten, und, drittens, den vorgeschriebenen Regelungsinstrumenten vorzunehmen. Die DL-Richtlinie ist insofern bahnbrechend, als sie in dieser dreifachen Weise horizontal ist und damit eine komplette Harmonisierungsmaßnahme darstellt. Die Teilausnahme von der Richtlinie für bestimmte Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wie den Energiebereich ist aus mehreren sowohl wirtschaftlichen als auch juristischen Gründen gerechtfertigt. Umgekehrt scheint die Erfassung sehr diverser Sektoren wie einerseits Beratungsdienstleistungen und andererseits Handel und Baugewerbe ein durchschlagskräftigeres Resultat und einen weniger mühseligen Entstehungsprozess verhindert zu haben.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 11 - 15 |
Fachzeitschrift | Wirtschaftsrechtliche Blätter (WBL) |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1 Feb. 2009 |