Abstract
In einer Entscheidung vom 15. 4. 2021 hatte sich das BFG mit einem internationalen Zurechnungskonflikt zu befassen. Dieser ergab sich durch die damalige österreichische Verwaltungspraxis, die unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbare Zurechnung der Einkünfte einer Körperschaft zu ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer vorsah. Mit dem AbgÄG 2015 ist diese Verwaltungspraxis in § 2 Abs 4a EStG kodifiziert worden und bereitet seither nicht nur auf nationaler, sondern auch auf abkommensrechtlicher Ebene Anwendungsprobleme. Die besprochene Entscheidung des BFG gibt Anlass, in diesem Zusammenhang auch einen kritischen Blick auf die DBA-rechtlichen Aspekte zu werfen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 209 - 214 |
Fachzeitschrift | AVR – Abgabenverfahren und Rechtsschutz |
Jahrgang | 2021 |
Ausgabenummer | 6 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505047 Allgemeines Verfahrensrecht
- 505004 Finanzrecht
- 505012 Öffentliches Recht