Abstract
Gerade in krisenhaften Situationen fordern mit Unsicherheiten behaftete Annahmen und Folgeneinschätzungen des Gesetzgebers die Grundrechtsprüfung heraus. Eine Verhaltenskontrolle praktiziert der VfGH gegenüber dem Gesetzgeber dennoch nicht. Hingegen bezieht der EGMR in manchen Fällen die Qualität von legislativen Verfahren als zusätzliche Abwägungskomponente in seine Verhältnismäßigkeitsprüfung mit ein. Der vorliegende Beitrag erörtert die Ratio dieser Judikatur des EGMR und ihre Implikationen für das konventions- und verfassungsgerichtliche Verfahren.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 85 - 96 |
Fachzeitschrift | Zeitschrift für Verwaltung |
Jahrgang | 46 |
Ausgabenummer | 1 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 506001 Allgemeine Staatslehre
- 603117 Rechtsphilosophie
- 505047 Allgemeines Verfahrensrecht
- 505026 Verfassungsrecht
- 505028 Verwaltungsrecht
- 505021 Staatsrecht
- 505