Abstract
Als eine seiner COVID-19-Hilfsmaßnahmen hat der Bund einen mit 2 Mrd € dotierten Härtefallfonds eingerichtet, mit dem die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für weite Teile der in Österreich selbständig tätigen natürlichen Personen abgefedert werden sollen. (FN 1) Aus diesem Fonds können Ein-Personen-Unternehmen nicht rückzahlbare Geldzuschüsse iHv bis zu 15.000 € erhalten. Dies betrifft konkret "neue Selbständige" (wie Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Privatzimmervermieter (mit höchstens zehn Betten) sowie Personen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 471 f ASVG) und fallweise Beschäftigte gemäß § 33 Abs 3 ASVG (wenn ihr Gesamteinkommen über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt). Das Interesse der Betroffenen an diesem Einkommensersatz auf Staatskosten war erwartungsgemäß groß. (FN 2)
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 82 - 87 |
| Fachzeitschrift | AVR – Abgabenverfahren und Rechtsschutz |
| Ausgabenummer | 3 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
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