Abstract
Ausländische Rechtsgebilde sind für Zwecke des österreichischen Ertragsteuerrechts nur dann als eigenständige Körperschaftsteuersubjekte anzusehen, wenn sie österreichischen Körperschaften vergleichbar sind. Um dies festzustellen, ist ein Typenvergleich vorzunehmen. Teile des Schrifttums vertreten allerdings die Ansicht, dass bei Gesellschaften iSd Artikel 2 Mutter-Tochter-Richtlinie eine solche Vergleichbarkeitsprüfung unterbleiben kann. Solchen Gesellschaften käme demnach wohl jedenfalls Körperschaftsteuersubjektivität zu. Da Artikel 4 Abs 2 Mutter-Tochter-Richtlinie den Mitgliedstaaten – zumindest in bestimmten Fällen – jedoch ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, Gesellschaften iSd Artikel 2 Mutter-Tochter-Richtlinie als transparent zu behandeln, stellt sich die Frage, ob diese Ansicht tatsächlich zu überzeugen vermag.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Seiten (von - bis) | 3 - 20 |
Fachzeitschrift | Spektrum der Steuerwissenschaften und des Außenwirtschaftsrechts |
Jahrgang | 1 |
Ausgabenummer | 1 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2016 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505025 Unternehmensrecht
- 505029 Völkerrecht
- 505003 Europarecht