Abstract
Was sich bereits in mehreren obiter dicta (FN 1) angekündigt hatte, hat der EuGH nunmehr in verb Rs C-229/19, C-289/19 in die Tat umgesetzt: Ist eine in AGB enthaltene Klausel wegen Verstoßes gegen die Klausel-RL unwirksam, so darf sie in einem Verbrauchervertrag - von praktisch kaum relevanten Ausnahmen abgesehen - nicht durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts ersetzt werden. Der Beitrag untersucht die sich daraus für die Praxis ergebenden Konsequenzen.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 137 - 138 |
| Fachzeitschrift | Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) |
| Ausgabenummer | 4 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
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