TY - JOUR
T1 - Kontrolle des Aufsichtsrats durch den Rechnungshof, die Volksanwaltschaft und den Untersuchungsausschuss
AU - Kalss, Susanne
PY - 2021
Y1 - 2021
N2 - Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG und vieler GmbHs. An dieser Stelle soll er nicht als kontrollierende Einrichtung, sondern als Gegenstand der Kontrolle erörtert werden. Inwieweit sind der Aufsichtsrat und seine Unterlagen von öffentlichen Unternehmen der Kontrolle des Rechnungshofs, der Volksanwaltschaft oder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses unterworfen? Die Unterlagen des Aufsichtsrats unterliegen ebenso wie jede Unterredung und jede mündliche Information der Verschwiegenheitspflicht gem § 99 AktG. Für den Aufsichtsrat der GmbH gilt nach allgemeinen Sorgfaltsregelungen gem § 33 GmbHG das Verschwiegenheitsgebot. Die Verschwiegenheit bedeutet, dass Unterlagen nicht an Dritte (damit auch nicht an den Aktionär oder einen Vertragspartner) gegeben werden. Der vorliegende Beitrag liegt an der Schnittstelle von öffentlichem Recht und Gesellschaftsrecht und erörtert die Reichweite der Kontrollbefugnisse der öffentlichen Kontrolleinrichtungen gerade auch für Aufsichtsratsunterlagen.
AB - Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG und vieler GmbHs. An dieser Stelle soll er nicht als kontrollierende Einrichtung, sondern als Gegenstand der Kontrolle erörtert werden. Inwieweit sind der Aufsichtsrat und seine Unterlagen von öffentlichen Unternehmen der Kontrolle des Rechnungshofs, der Volksanwaltschaft oder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses unterworfen? Die Unterlagen des Aufsichtsrats unterliegen ebenso wie jede Unterredung und jede mündliche Information der Verschwiegenheitspflicht gem § 99 AktG. Für den Aufsichtsrat der GmbH gilt nach allgemeinen Sorgfaltsregelungen gem § 33 GmbHG das Verschwiegenheitsgebot. Die Verschwiegenheit bedeutet, dass Unterlagen nicht an Dritte (damit auch nicht an den Aktionär oder einen Vertragspartner) gegeben werden. Der vorliegende Beitrag liegt an der Schnittstelle von öffentlichem Recht und Gesellschaftsrecht und erörtert die Reichweite der Kontrollbefugnisse der öffentlichen Kontrolleinrichtungen gerade auch für Aufsichtsratsunterlagen.
UR - https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIgesrz20210507?source=726462233230323131313136237269732e6e2e4e4f5231323030383039362352534c2332333136363435393836
M3 - Originalbeitrag in Fachzeitschrift
SN - 0250-6440
SP - 299
EP - 303
JO - Der Gesellschafter - Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht (GesRZ)
JF - Der Gesellschafter - Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht (GesRZ)
IS - 5
ER -