Abstract
Kann ein privater Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin, einer praktizierenden Muslimin, das Tragen eines Kopftuches, das Kopf und Hals, nicht aber das Gesicht bedeckt, verbieten? Vor dem EuGH sind zwei Fälle anhängig, in denen diese Frage zu beantworten ist. Auch der OGH beschäftigte sich vor Kurzem in seiner Entscheidung vom 25. 5. 2016, 9 ObA 117/15v, mit dem Verbot von religiöser Bekleidung am Arbeitsplatz. Der vorliegende Beitrag erläutert, inwieweit sich ein solches Verbot rechtfertigen lässt. Die Untersuchung konzentriert sich auf die europarechtlichen Vorgaben und verweist nur punktuell auf die österreichische Rechtslage.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 440 - 450 |
Fachzeitschrift | ASoK, Arbeits- und Sozialrechtskartei |
Jahrgang | 20 |
Ausgabenummer | 11 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2016 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505001 Arbeitsrecht
- 505017 Rechtsvergleichung
- 505020 Sozialrecht