Abstract
In Fällen internationaler kurzfristiger Arbeitnehmerüberlassungen bestimmt die "183-Tage-Regel" in Art 15 Abs 2 OECD-Musterabkommen, ob die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Quellenstaat oder nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden können. In dieser Arbeit werden die Voraussetzungen der Art~15 Abs~2 lit~b und~c OECD-Musterabkommen grundlegend untersucht: Wer ist ein Arbeitgeber? Wann werden die Vergütungen von dem Arbeitgeber oder für den Arbeitgeber gezahlt? Wann ist der Arbeitgeber nicht im Quellenstaat ansässig? Wann hat der Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Quellenstaat? Wann werden die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte getragen, die der Arbeitgeber im Quellenstaat hat?
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Gradverleihende Hochschule |
|
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1 Mai 2012 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht