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Massenkündigung

Publikation: Beitrag in Buch/KonferenzbandBeitrag in Nachschlagewerk

Abstract

Eine Massenkündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen in einem Betrieb eine Anzahl von Arbeitsverhältnissen auflöst, welche die in § 45a Abs 1 Z 1 bis 4 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) festgelegten Schwellenwerte erreicht. Arbeitgeber, die Massenkündigungen vornehmen wollen, müssen davor den Betriebsrat konsultieren (§ 109 Abs 1 Z 1a ArbVG) und die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarkservice über die beabsichtigten Auflösungen schriftlich informieren (§ 45a Abs 1 AMFG). Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung sind die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam (§ 45a Abs 5 AMFG).
OriginalspracheDeutsch
Titel des SammelwerksRDB Keywords: Arbeitsrecht (rdb.at)
Herausgeber*innenSusanne Auer-Mayer, Andreas Tinhofer
ErscheinungsortWien
VerlagManz
PublikationsstatusVeröffentlicht - 1 Apr. 2026

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505001 Arbeitsrecht

Schlagwörter

  • Massenkündigung
  • Massenentlassung

Zitat