Abstract
Der von der COFAG abgewickelte Fixkostenzuschuss stelle die betraglich größte Hilfsmaßnahme des Bundes für Unternehmen dar. Durch den Fixkostenzuschuss sollen weiterlaufende Kostenbelastungen teilweise abgefedert werden. Für den einzelnen Antragsteller könne es um hohe Beträge gehen. Durch die Phase II sollten die Anspruchsvoraussetzungen des Zuschusses gelockert und der Antragszeitraum erweitert werden. Die für den Zuschuss gewählte privatrechtliche Struktur sei zwar zulässig, dem Rechtsschutz des Zuschusswerbers aber nicht förderlich. Der Autor richtet den Blick auf rechtsstaatliche Fragen, die bislang nur wenig diskutiert worden seien.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 1306 |
Fachzeitschrift | Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) |
Jahrgang | 27 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht