Abstract
Im Jahr 2014 wurden 72% aller Anträge auf internationalen Schutz in fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestellt. Daher will die Europäische Kommission das "Dublin-System" evaluieren, um eine "fairere Verteilung" zu erzielen. Hinsichtlich der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, kann de lege lata am Kriterienkatalog der Dublin III VO festgehalten oder de lege ferenda eine Quotenregelung geschaffen werden. Ungeachtet dessen stellt sich, mit Blick auf defizitäre Aufnahmebedingungen in einem Teil der Mitgliedstaaten, die Frage, ob hier die Steuerungskraft des Rechts an ihre Grenzen stößt.
| Originalsprache | Englisch |
|---|---|
| Medium | Blog - Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1 Juni 2015 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505011 Menschenrechte
- 505029 Völkerrecht
- 505012 Öffentliches Recht
- 505003 Europarecht