Mindestsicherung im Mehrebenensystem

Benjamin Kneihs

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftForschung

Abstract

Für die Einrichtung von Systemen der Mindestsicherung ist verfassungsrechtlich primär der Bund kompetent. Er unterliegt dabei gemeinschaftsrechtlichen Bindungen, die über die Beachtung des dauernden Aufenthaltsrechtes weit hinausgehen. Eine Vergemeinschaftung des Sozialrechtes ist keineswegs eine phantastische Utopie.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)58 - 67
FachzeitschriftJournal für Rechtspolitik (JRP)
Jahrgang16
Ausgabenummer1
PublikationsstatusVeröffentlicht - 1 Apr. 2008

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505003 Europarecht
  • 505026 Verfassungsrecht
  • 505020 Sozialrecht

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