Abstract
Im Vordergrund steht die Frage, wie die Interessenabwägung für bzw gegen eine Zulässigkeit der Errichtung von Wasserkraftwerken durch Pläne gesteuert werden kann. Dabei interessiert vor allem die Möglichkeit der Freihaltung bestimmter Gebiete aus Gründen des Umweltschutzes. Die Diskussion wird unter den Begriffen "No-Go-Area" und "Tabuzonen" geführt, in der Sache geht es um Negativplanung.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 17 - 26 |
Fachzeitschrift | Recht der Umwelt - Beilage Umwelt & Technik |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2016 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505041 Umweltrecht