Neue Vorschläge zur externen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten in der EU

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Am 21.4.2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Entwurfsfassung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mit der die Rahmenbedingungen für die nichtfinanzielle Berichterstattung (bzw. zukünftig für die Nachhaltigkeitsberichterstattung) in der EU grundlegend überarbeitet werden sollen. Neben einer erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs und inhaltlichen Erweiterungen zur Ausgestaltung der Berichtspflichten stehen im Besonderen die geplanten Änderungen hinsichtlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus. War die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung i. S. der CSR-Richtlinie bislang nur für den Aufsichtsrat verpflichtend, soll zukünftig eine externe inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer implementiert werden. Langfristig soll dabei das Prüfungsniveau einer hinreichenden Sicherheit angestrebt werden, womit die Nachhaltigkeitsberichterstattung – zumindest diesbezüglich – „auf Augenhöhe“ mit der Finanzberichterstattung stehen würde. Auch im Hinblick auf das Enforcement sind zahlreiche Verschärfungen vorgesehen. Der nachstehende Beitrag fasst die geplanten Änderungen zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im CSRD-Entwurf zusammen und würdigt anschließend die damit einhergehenden Implikationen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)215 - 219
FachzeitschriftWP Praxis
Jahrgang10
Ausgabenummer7
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2021

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