Abstract
Mit 1. 1. 2020 tritt die Neuregelung der Mehrfachversicherung in Kraft. Zwar werden die Beitragserstattung und die Differenzbeitragsvorschreibung nunmehr von Amts wegen durchgeführt, die angekündigte Abschaffung der Mehrfachversicherung bleibt jedoch aus. Auch eine Neuregelung der konzerninternen Überlassung von Geschäftsführern führt nicht zum gewünschten Ergebnis.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 111 - 115 |
Fachzeitschrift | ASoK, Arbeits- und Sozialrechtskartei |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505001 Arbeitsrecht
- 505020 Sozialrecht
- 505
- 505003 Europarecht