Abstract
Das BFG hegt in seinen Beschlüssen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Heranziehung des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes als GrESt-Bemessungsgrundlage bei Erwerben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen des begünstigten Personenkreises (§ 4 Abs 2 GrEStG). Aufgrund dieser Bedenken brachte das BFG Normprüfungsanträge beim VfGH ein.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 29841 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 28 Okt. 2020 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht