Normprüfungsantrag des BFG: Einheitswerte als GrESt-Bemessungsgrundlage verfassungswidrig?

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Abstract

Das BFG hegt in seinen Beschlüssen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Heranziehung des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes als GrESt-Bemessungsgrundlage bei Erwerben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen des begünstigten Personenkreises (§ 4 Abs 2 GrEStG). Aufgrund dieser Bedenken brachte das BFG Normprüfungsanträge beim VfGH ein.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Nummer29841
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 28 Okt. 2020

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht

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