Abstract
Das BFG hegt in seinen Beschlüssen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Heranziehung des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes als GrESt-Bemessungsgrundlage bei Erwerben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen des begünstigten Personenkreises (§ 4 Abs 2 GrEStG). Aufgrund dieser Bedenken brachte das BFG Normprüfungsanträge beim VfGH ein.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Nummer | 29841 |
| Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 28 Okt. 2020 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht