OGH 09.07. 2008, 9 ObA 177/07f

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftEntscheidungsbesprechung in Fachzeitschrift

Abstract

Zustimmende Anmerkung zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu 9 ObA 177/07f. Danach bestehen zum Nachweis von Diskriminierungen iSd Gleichbehandlungsgesetzes Beweiserleichterungen. Das Beweismaß für die klagende Partei (Arbeitnehmer/in) ist auf die Glaubhaftmachung (= Bescheinigung) herabgesetzt. Gelingt die Glaubhaftmachung, verlagert sich die Beweislast für die Behauptung, nicht diskriminiert zu haben, auf den beklagten Arbeitgeber. Es liegt aber keine Beweislastumkehr vor.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)137 - 142
FachzeitschriftRecht der Arbeit
Ausgabenummer2
PublikationsstatusVeröffentlicht - 1 Apr. 2010

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