Abstract
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude -
Bagatellgrenze als Erheblichkeitsschwelle
Die Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude nach § 31e Abs 3 KSchG darf nicht restriktiv gehandhabt werden, sondern ist als Bagatellgrenze KSchG: § 31e Abs 3 zu verstehen.
Bagatellgrenze als Erheblichkeitsschwelle
Die Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude nach § 31e Abs 3 KSchG darf nicht restriktiv gehandhabt werden, sondern ist als Bagatellgrenze KSchG: § 31e Abs 3 zu verstehen.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 397 - 398 |
| Fachzeitschrift | Zivilrecht aktuell (ZaK) |
| Ausgabenummer | 20 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2009 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505
- 505031 Zivilrecht