Abstract
In einem Verfahren betr eine einstweilige Verfügung [hier: gegen einen KA-Träger auf Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft mit einer neuartigen Therapie] ist bei erneuter Antragstellung - nachdem neue Beweismittel [hier: ärztliche Stellungnahmen und psychiatrischer Befund] entstanden sind - zu prüfen, ob durch diese ein neuer Sachverhalt als bescheinigt anzusehen ist.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 76 - 77 |
| Fachzeitschrift | Recht der Medizin (RdM) |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |
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