Abstract
Betriebspensionsberechnung: Keine Aliquotierungspflicht bei Teilzeitbeschäftigung ohne Aliquotierungsregelung in der Anspruchsgrundlage. Es besteht kein allgemeiner Vertragsgrundsatz, wonach bei Teilzeitbeschäftigung sämtliche Entgeltleistungen (hier Betriebspension) nur aliquot zustünden. Auch eine unionsrechtskonforme Auslegung ergibt keine Aliquotierungspflicht, wenn die nationale Anspruchsgrundlage keine Aliquotierung vorsieht.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 324 - 328 |
Fachzeitschrift | Das Recht der Arbeit (DRdA) |
Ausgabenummer | 4/18 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2018 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505003 Europarecht
- 505001 Arbeitsrecht
- 505020 Sozialrecht
- 505
- 504