Abstract
Erörterung der OGH-Entscheidung vom 26. 5. 2014, 8 ObA 55/13s. Danach trifft den Dienstgeber die Beweislast für von ihm geltend gemachte Kündigungs- und Entlassungsgründe. Ist der Kündigungsgrund die Behauptung einer sexuellen Belästigung einer Vertragsbediensteten durch ihren Dienstvorgesetzten, hat der Dienstgeber nach dieser Entscheidung auch zu beweisen, dass die Vertragsbedienstete wissentlich unwahre Anschuldigungen erhoben und dadurch einen Kündigungsgrund gesetzt hat.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 182 - 186 |
Fachzeitschrift | Recht der Arbeit |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2015 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505003 Europarecht
- 505001 Arbeitsrecht
- 505020 Sozialrecht
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